Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Dieser Termin wurde aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition und der durchgeführten Vertrauensfrage vom Bundeskanzlers die er im Bundestag verloren hatte, von dem ursprünglichen Termin dem 28. September 2025 vorverlegt. Die Wahllokale öffnen an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr.
Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages beträgt vier Jahre. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Jede Wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen die Erststimme, mit welcher Sie einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete wählen und die Zweitstimme, mit der die Landesliste einer Partei gewählt wird.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehabe oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb von Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wohnsitz aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und ihnen betroffen sind.
Nicht Wahlberechtigt sind diejenigen, welche infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Briefwahl
Sollten Sie sich am Tag der Wahl nicht in Deutschland aufhalten oder verhindert sein persönlich im Wahllokal zu erscheinen, haben Sie die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Den Wahlschein für die Briefwahl müssen Sie selbst beantragen.
Die Beantragung kann entweder online, schriftlich durch Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. einen schriftlichen Antrag oder persönlich im Bürgeramt zu den geltenden Öffnungszeiten erfolgen. Die Briefwahl kann auch direkt über folgeden Link beantragt werden: hier klicken.
Wahllokale
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift des Ihnen zugewiesenen Wahllokals. Die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die Bezeichnung des Wahlraums sind ebenfalls aufgedruckt.
Achten Sie bitte darauf, dass es im Vergleich zur letzten Wahl zu Änderungen bei den Wahllokalen kommen kann!
Eine Übersicht über die Wahllokale, Wahlbezirke und Wahlbereiche finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier:
Ihre Ansprechpartner
Allgemeine Bürgerdienste - Briefwahlbüro
Besuchsadresse: | Hauptkanal re. 68/69, 26871 Papenburg |
Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal re. 68/69, 26871 Papenburg |
Rufnummer: | 04961/825-290 |
E-Mail: | wahlen@papenburg.de |
Servicezeiten: | Montag & Dienstag: 8:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr Donnerstag: 8:30–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr Freitag: 8:30–12:30 Uhr Freitag, 21. Februar 2025: 8:30–15:00 Uhr |