Stadt Papenburg und Kita-Träger passen Betreuungsangebot an aktuelle Geburtenentwicklung an - inklusive Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Stadt Papenburg stellt gemeinsam mit den örtlichen Kita-Trägern weiterhin sicher, dass alle bestehenden Rechtsansprüche auf einen Kita-Platz vollumfänglich erfüllt werden. Auch vor dem Hintergrund sinkender Geburtenzahlen bleibt das Ziel, Familien in Papenburg ein verlässliches qualitativ hochwertiges und vielfältiges Betreuungsangebot zu bieten

Aufgrund der seit mehreren Jahren rückläufigen Geburtenzahlen und der damit verbundenen veränderten Nachfrage ist es erforderlich, das Betreuungsangebot stadtweit und vorausschauend an die aktuelle Bedarfslage anzupassen. Die Aufgabe der Stadtverwaltung besteht darin, im gesamten Stadtgebiet in enger Abstimmung mit den Kita-Trägern eine neue Strukturierung zu finden, die eine bedarfsgerechte Nutzung der vorhandenen Kapazitäten ermöglicht und zugleich die Trägervielfalt sowie die Qualität der Betreuung sichert. Die Kita-Leitungen werden die betroffenen Familien rechtzeitig informieren.

„Viele Kommunen in Deutschland stehen vor der großen Herausforderung, nicht genügend Betreuungsplätze anbieten zu können. In Papenburg ist das anders: Wir erfüllen alle Rechtsansprüche und können Familien ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot bieten. Die Anpassung der Angebote an die aktuelle Geburtenentwicklung ist Ausdruck vorausschauender Planung und verantwortungsvollen Handelns. Unser Ziel bleibt klar: beste Betreuung für Kinder und Planungssicherheit für Eltern“, betont Bürgermeisterin Vanessa Gattung.

Im Krippenbereich wird das Platzangebot zum Kita-Jahr 2026/27 entsprechend der aktuellen Geburtenlage neu strukturiert. Auch im Bereich der Regelgruppen für Kinder ab drei Jahren wird das Angebot schrittweise ab 2026/27 an die Geburtenentwicklung angepasst. Gleichzeitig wird die integrative Betreuung durch die Neustrukturierung weiter gestärkt. 

Vor dem Hintergrund der sinkenden Geburtenzahlen werden die Pläne für den möglichen Kita-Neubau zwischen Hümmlinger Weg und Wiek vorerst nicht weiterverfolgt. Die vorläufig eingerichtete Kita „Am Stadtpark“, die ursprünglich in eine dauerhafte Einrichtung am geplanten Neubau-Standort übergehen sollte, stellt in diesem Zusammenhang ihren Betrieb zum Kita-Jahr 2028/29 ein. Aktuell wird dort eine altersübergreifende Gruppe betreut.

Stadtverwaltung und Kita-Träger betonen, dass die Maßnahmen auf einer aktuellen Bestandsaufnahme beruhen. Die Betreuungsstrukturen sind anpassungsfähig gestaltet, werden regelmäßig überprüft und halten Reservekapazitäten vor.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Anpassung des Kita-Angebots in Papenburg

Welche Kitas sind von den Anpassungen betroffen?

Die Anpassungen betreffen sowohl den Krippenbereich als auch die Regelgruppen in mehreren Kindertagesstätten im Stadtgebiet.

Im Krippenbereich sind zum Kita-Jahr 2026/27 folgende Einrichtungen betroffen:

  • Kita Noah                              

Platzreduzierung in zwei Krippengruppen auf jeweils 10 Plätze                

  • Kita St. Anna                          

Platzreduzierung in zwei Krippengruppen auf jeweils 10 Plätze

  • Kita Regenbogenland

Platzreduzierung in einer Krippengruppe auf 10 Plätze

  • Kita Villa Kunterbunt

Platzreduzierung in einer Krippengruppe auf 10 Plätze

  • Kita David

Ruhendstellung einer Krippengruppe

Im Bereich der Regelgruppen betreffen die Anpassungen folgende Einrichtungen:

  • Kita St. Michael

Zum Kita-Jahr 2026/27 wird die Nachmittagsgruppe geschlossen.

  • Kita St. Raphael

Zum Kita-Jahr 2026/27 wird eine Regelgruppe in eine Integrationsgruppe umgewandelt.

Zum Kita-Jahr 2027/28 wird eine Regelgruppe geschlossen.

  • Kita St. Klara

Zum Kita-Jahr 2026/27 wird eine Regelgruppe in eine Integrationsgruppe umgewandelt.

  • Kita St. Marien

Zum Kita-Jahr 2027/28 wird eine Regelgruppe geschlossen.

  • Kita Am Stadtpark

Die Übergangsgruppe wird zum Kita-Jahr 2028/29 geschlossen.

Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Kita-Trägern.


Was bedeuten Rechtsanspruch, Wahlrecht und Einzugsgebiet bei der Kita-Suche?

Der Rechtsanspruch stellt sicher, dass jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat. Die Stadt Papenburg erfüllt diesen Anspruch weiterhin.
Der Rechtsanspruch bezieht sich dabei auf einen zumutbaren Betreuungsplatz innerhalb des Stadtgebiets. Ein Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Kita oder in einem bestimmten Einzugsgebiet besteht nicht.

Das Wahlrecht beschreibt den Wunsch der Eltern nach einer bestimmten Kita, einem bestimmten Träger oder pädagogischen Konzept. Dieses Wahlrecht wird berücksichtigt, soweit es die verfügbaren Kapazitäten zulassen. Mit insgesamt vier Kita-Trägern kann die Stadt Papenburg trotz der Umstrukturierungen eine große Trägervielfalt beibehalten.

Im Kita-Bereich gibt es im Gegensatz zu den Grundschulen keine festen Einzugsgebiete. Die Schuleinzugsbereiche könnten als organisatorischen Orientierung dienen und für eine ausgewogene Verteilung der Plätze sorgen. Sie begründen jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf einen Kita-Platz in einer bestimmten Einrichtung.


Geht es Eltern wirklich nur um „irgendeinen“ Kita-Platz?

Nein. Eltern wünschen sich in der Regel eine wohnortnahe Betreuung, kurze Wege und eine Kita, die gut zum Kind und zur Familie passt. Auch der Wunsch, dass Kinder gemeinsam mit anderen Kindern aus der Nachbarschaft betreut werden, spielt eine wichtige Rolle.
Diese Aspekte werden bei der Platzvergabe berücksichtigt, soweit es möglich ist. Gleichzeitig muss aber auch der Rechtsanspruch für alle Familien stadtweit gewährleistet werden.


Was bedeutet das Wahlrecht konkret, wenn mir das Konzept der Kita nicht zusagt?

Eltern können Wünsche äußern und Prioritäten benennen. Wenn in der Wunsch-Kita oder im gewünschten Einzugsgebiet kein Platz verfügbar ist, kann zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ein Platz in einer anderen Einrichtung angeboten werden. Deshalb können bei der zentralen Anmeldung der Kita-Kinder auch immer zwei Wunscheinrichtungen angegeben werden.
Die Stadt und die Kita-Träger bemühen sich dabei im Einzelfall um zumutbare Lösungen.


Warum werden Angebote angepasst, obwohl es Wartelisten gibt?

Wartelisten stellen häufig nur eine Momentaufnahme dar. Für die Planung sind langfristige Faktoren wie Geburtenentwicklung, Altersstrukturen und die tatsächliche Nutzung der Angebote entscheidend.
Die Anpassungen erfolgen daher vorausschauend und mit Blick auf eine dauerhaft tragfähige, qualitativ hochwertige Kita-Struktur im gesamten Stadtgebiet.


Warum werden nicht ausschließlich dort Gruppen angepasst, wo aktuell Plätze frei sind?

Die Planung erfolgt nicht nur auf Grundlage kurzfristiger Belegungsstände. Auch pädagogische Konzepte, Personalstrukturen, räumliche Gegebenheiten und eine ausgewogene Verteilung der Angebote im Stadtgebiet fließen in die Entscheidungen ein.


Was passiert mit den Arbeitsplätzen des Kita-Personals?

Für die Personalplanung sind die jeweiligen Kita-Träger zuständig. Die Stadt Papenburg kann hierzu keine konkreten Angaben machen. Unabhängig davon ist klar, dass pädagogisches Fachpersonal weiterhin benötigt wird.


Wie schätzt die Stadt die weitere Entwicklung ein?

Die Stadt geht davon aus, dass sich die Nachfrage nach Betreuungsplätzen künftig wieder verändern kann. Deshalb werden die Strukturen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die jetzigen Maßnahmen sind flexibel angelegt und nicht als dauerhafter Rückbau zu verstehen.


Hat die Stadt auf diese Entwicklung zu spät reagiert?

Nein. Die demografische Entwicklung wird kontinuierlich beobachtet. Da es sich um schrittweise Veränderungen handelt, werden auch die Maßnahmen vorausschauend geplant und über mehrere Jahre umgesetzt. Dabei werden die jährlichen Auswertungen der Geburtenzahlen als Grundlage genutzt.

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